Ö.b.u.v.SV.

Die typisch deutsche Abkürzung „𝗼̈.𝗯.𝘂.𝘃. 𝗦𝗩.“ steht für „𝗼̈𝗳𝗳𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗯𝗲𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘁𝗲𝗿 𝘂𝗻𝗱 (teils sogar gerichtlich) 𝘃𝗲𝗿𝗲𝗶𝗱𝗶𝗴𝘁𝗲𝗿 𝗦𝗮𝗰𝗵𝘃𝗲𝗿𝘀𝘁𝗮̈𝗻𝗱𝗶𝗴𝗲𝗿“. Und dahinter verbirgt sich eine ganze Menge…!

In Deutschland gilt nämlich leider: Sachverständiger darf sich jeder nennen – ohne Prüfung, ohne Schutz der Berufsbezeichnung, ohne alles. Ich kann mich zum 𝘚𝘢𝘤𝘩𝘷𝘦𝘳𝘴𝘵𝘢̈𝘯𝘥𝘪𝘨𝘦𝘯 𝘧𝘶̈𝘳’𝘴 𝘉𝘳𝘰̈𝘵𝘤𝘩𝘦𝘯 𝘬𝘢𝘶𝘧𝘦𝘯 ernennen, ne Visitenkarte dazu drucken, alles fein.

Dann gibt es eine Reihe von seriösen (und leider auch noch viel mehr unseriösen) 𝗩𝗲𝗿𝗯𝗮̈𝗻𝗱𝗲𝗻, die den Sachverständigen eine Art Pseudo-Organisation geben. Ich selbst bin auch Mitglied in dem ein oder anderen Verband, das sagt aber nichts über meine 𝘘𝘶𝘢𝘭𝘪𝘧𝘪𝘬𝘢𝘵𝘪𝘰𝘯 𝘻𝘶𝘮 𝘉𝘳𝘰̈𝘵𝘤𝘩𝘦𝘯 𝘬𝘢𝘶𝘧𝘦𝘯 aus…

𝗭𝗲𝗿𝘁𝗶𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 sind da schon besser, weil hierbei zumindest eine Prüfung des „Sachverständigen“ erfolgt. Hier ist allerdings auch immer genau zu betrachten, w͟e͟r͟ die Zertifizierung ausstellt und w͟e͟l͟c͟h͟e͟s͟ ͟I͟n͟t͟e͟r͟e͟s͟s͟e͟ damit verfolgt wird. Denn auch hier gibt es Scharlatane, die über Pseudo-Zertifizierungen zukünftigen „Sachverständigen“ das Geld aus der Tasche ziehen.

𝗗𝗮𝘀 𝗲𝗶𝗻𝘇𝗶𝗴𝗲 𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲 𝗚𝘂̈𝘁𝗲𝘀𝗶𝗴𝗲𝗹 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗶𝗲 „𝗼̈𝗳𝗳𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗕𝗲𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗴𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗩𝗲𝗿𝗲𝗶𝗱𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴“. In einem aufwändigen Prozess mit mehreren Prüfungen auf verschiedenen Ebenen und einer öffentlichen Vereidigung wird sichergestellt, dass Sachverständige, die dann auch in Gerichtsverfahren eingesetzt werden, den höchsten fachlichen, rechtlichen und persönlichen Ansprüchen genügen. Es geht ja im Zweifel um viel / sehr viel Geld.

Auch ich strebe diese öffentliche Bestellung und gerichtliche Vereidigung an (allerdings 𝘯𝘪𝘤𝘩𝘵 𝘧𝘶̈𝘳’𝘴 𝘉𝘳𝘰̈𝘵𝘤𝘩𝘦𝘯 𝘬𝘢𝘶𝘧𝘦𝘯, sondern für IT). Da heißt’s für mich pauken, pauken, pauken. Bei Streitz Hoppen & Partner – IT-Sachverständige bereite ich mich insbesondere IT-rechtlich vor und profitiere sehr von dem enormen Fachwissen der Partnerschaft (special thanks to Dr. Siegfried Streitz).
Die dortige Kombination aus IT-Recht und IT-Sachverstand ist bundesweit nahezu einzigartig und ich finde es extrem spannend, aus meiner begrenzten Sicht des „Software-Fuzzis“ die ganzen rechtlichen Rahmenbedingungen kennen zu lernen, die im Streitfall und bei der Erstellung gerichtsfester Gutachten berücksichtigt werden müssen.

𝗗𝗲𝗿 𝗣𝗿𝗼𝘇𝗲𝘀𝘀 𝗯𝗶𝘀 𝘇𝘂𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗲𝗶𝗱𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗺 𝗜𝗧-𝗨𝗺𝗳𝗲𝗹𝗱 𝗱𝗮𝘂𝗲𝗿𝘁 𝘂̈𝗯𝗿𝗶𝗴𝗲𝗻𝘀 𝗰𝗮. 𝟭-𝟮 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗲𝗿𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘁 𝗵𝘂𝗻𝗱𝗲𝗿𝘁𝗲 𝗦𝘁𝘂𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁.

Wenn Sie also in Zukunft jemanden treffen, der „ö.b.u.v. SV.“ auf seiner Visitenkarte stehen hat, dann ist das kein Tippfehler, sondern ein echter Qualitätsausweis!