Als Partner des gerichtlich vereidigten und staatlich anerkannten Sachverständigenbüros SHP – Streitz, Hoppen und Partner können wir die nötige Rechtssicherheit und Expertise für IT-Gutachten jeglicher Art stellen.
Die Erstellung von Gutachten erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz, Genauigkeit und Erfahrung. Häufig werden Gutachten zur Qualitätssicherung eingesetzt, sie kommen aber auch bei Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Parteien zum Einsatz. Insbesondere im Bereich der Informatik ist es für Gutachter eine große Herausforderung, ständig mit aktuellen Technologien vertraut zu bleiben und die Materie so tief zu durchdringen, dass ggfs. auch gerichtliche Entscheidungen auf einem Gutachten begründet werden können. Die Kombination aus langjähriger Projekterfahrung in verschiedensten Bereichen und der Forschungs- und Lehrtätigkeit stellt für die Aufgabe als Gutachter eine hervorragende Basis dar.
Software- und IT-Gutachten werden an verschiedenen Stellen im Software-Engineering eingesetzt. Grundsätzlich dienen Gutachten immer der Feststellung und Dokumentation des Zustandes eines bestimmten Gewerks. Dies kann ein Dokument, Quellcode, eine Datenausprägung, eine Benutzeroberfläche, Website, App, Computerspiel oder generell irgendeine Form digitaler Inhalte sein. Unabhängig davon, ob das zu begutachtende Objekt intern erstellt wurde, extern in Auftrag gegeben worden ist, gekauft oder gefunden wurde – Gutachten stellen eine neutrale, objektive Möglichkeit dar, die Qualität eines Objekts zu einem bestimmten Zeitpunkt einzuschätzen und zu dokumentieren. Auf Basis eines Gutachtens können dann Entscheidungen getroffen werden. Werden beispielsweise Mängel aufgedeckt, so können diese im Anschluss behoben werden. Gutachten können – auf Wunsch – Empfehlungen und konkrete Optimierungsmaßnahmen enthalten, so dass der Auftraggeber eines Gutachtens nicht nur den Ist-Stand des zu begutachtenden Objekts dokumentiert bekommt, es werden auch konkrete Maßnahmen erarbeitet, mit denen der Ist-Stand optimiert werden kann.
Gutachter unterliegen natürlich einem besonderen Anforderungsprofil. Neben den bereits genannten technischen Qualifikationen ist auch eine fundierte Kenntnis der aktuellen Rechtslage erforderlich, die uneingeschränkte Objektivität, sowie Erfahrung im Erstellen von Gutachten, die auch Personen ohne IT-Hintergrund schlüssig nachvollziehen können.
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